Dachzeltinformationen - VANlovers

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Dachzeltinformationen
Alles rund um's Thema Dachzelten..
 
Du hast gerade angefangen dich mit Dachzelten zu beschäftigen und es tauchen viele Fragen auf?
Wir versuchen Dir hier die Wichtigsten und Häufigsten zu beantworten.
Falls Dein Wissensdurst größer ist, schreib uns gerne direkt an. Wir recherchieren für Dich und uns hilft es, diese Seite zu vervollständigen.
Denk bitte daran, dass diese Seite nicht juristisch geprüft ist und wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität bieten können.
 
 
„Die StVO und das Dachzelt“
 
Anhand der https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung und eigenen Erfahrungswerten haben wir Antworten zu Euren Fragen.

  1. Wo darf ich mit meinem Dachzelt stehen
  2. Frei stehen oder Wild-Campen
  3. Campingplatz
  4. Wohnmobil-Stellplätze
  5. Private Stellplätze
  6. Grillen, Feuer und Kochen unterwegs
  7. Montage
  8. Dachlast
  9. Das Dachzelt als Ladung
  10. Zulässige Maße
  11. Fahren mit einem Dachzelt
  12. Fahren auf Mautstraßen

                       
1. Wo darf ich stehen?
Als relativ neue Art des Campings wirft das Dachzelt bei Ordnungshütern sowie Passanten interessierte Blicke auf sich. Daher ist genau darauf zu achten, was ist erlaubt und was zieht eventuell Ärger nach sich.

2. Frei stehen oder Wild campen
Das am meisten diskutierte Thema gleich vorweg. Es ist in vielen Foren umstritten. Grundsätzlich lässt sich die Thematik auf einige Eckpunkte reduzieren. Auf öffentlichen Parkplätzen darf auch mit einem Dachzelt-Mobil geparkt werden. Dies wird unter dem Begriff „Gemeingebrauch“ zusammengefasst. Der Gemeingebrauch ist gegeben, wenn die Nutzung innerhalb des Verkehrs liegt. Sobald das Fahrzeug zu anderen „Verkehrszwecken“ verwendet wird wie wild campen, ist es allerdings verboten. Übersetzt heißt es, bei einer einmaligen und reinen Übernachtung zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit als Ruhepause ist auch das Schlafen im Dachzelt erlaubt- überall dort wo die Verkehrsregeln auch das Parken erlaubt. Ausgenommen hierbei sind natürlich sämtliche Schutzgebiete und überall wo Campieren ausdrücklich verboten ist. Werden hingegen z.B. Campingstühle aufgestellt ist es eine „Sondernutzung“ und somit verboten.
Falls sich jemand daran stören sollte, ist es immer ratsam den Platz zu räumen. Zusammengefasst ist es verboten zu stehen in: Natur-, Land- und Vogelschutzgebieten, im Wald, ungefragt auf privatem Besitz und überall dort wo Schilder das Campieren verbieten.
Hier der passende Link zum Paragraphen:
In einigen Ländern wie z.B. Norwegen existiert das Jedermanns-Recht. Dies regelt den freien Zugang zur Natur für Alle und jede Freizeitbeschäftigung, auch das Campen. Hier findet Ihr eine Übersicht für die Länder in Europa:

 
3. Campingplätze
 
Welche Gebühren anfallen, hängt von dem Campingplatz-Anbieter an. Meistens wird es als Auto plus Zelt eingestuft oder als Wohnmobil.
 
 
4. Wohnmobil Stellplätze
 
 
Spezielle Wohnmobil-Stellplätze im öffentlichen Raum sind in der Regel auch nur für Wohnmobile gedacht und erlaubt.
 
Bei privaten Betreibern lohnt es sich nachzufragen oder einen Blick auf die Hausordnung zu werfen. Dort sind teilweise andere Regelungen festgelegt und z.B. erlaubt, wenn Du im Besitz einer Bordtoilette bist.
 
 
5. Private Stellplätze
 
 
Auf privaten Grundstücken zu übernachten ist manchmal auch eine traumhafte Lösung.  Es lohnt sich einfach mal freundlich nachzufragen, ob direkt beim Bauern oder einfach auf dem Parkplatz des Restaurants.
 
Mittlerweile gibt es regelrechte Communitys in denen z.B. Bauernhöfe ihre Grundstücke zur Verfügung stellen.  Hier eine kleine Auswahl von Homepages in denen ihr vielleicht fündig werden könnt:
     
https://landvergnuegen.com (nicht immer sind hier Dachzelte erlaubt, einfach nachfragen)
   

 
 
 
 
Du hast ein Plätzchen für die Nacht gefunden und der Hunger kommt? Dann nun zu den Regeln wo und wie darfst du Grillen, Kochen und ein Feuer entfachen.

 
6.  Grillen, Feuer und Kochen unterwegs
 
Wahrscheinlich hast du es dir schon gedacht. Ein offenes Feuer ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind offizielle Feuerstellen, auf privaten Grundstücken und nach Genehmigung. Als offenes Feuer gilt alles, bei dem eine offene Flamme zu sehen ist. Also auch Gaskocher und sonstige Campingkocher. Selbst ein Teelicht und das Grillen zählt als offenes Feuer.
 
Wenn du auf privatem Grund ein Lagerfeuer veranstalten möchtest, achte darauf, dass der Mindestabstand zur Waldgrenze eingehalten wird und niemand durch den Qualm oder Geruch belästigt wird.  Ab einer Waldbrandstufe von 3 darf auch an offiziellen Stätten kein Feuer mehr gemacht werden.
 
Möchtest du auf einem Campingplatz grillen, gibt es dort meistens einen speziellen Bereich für das Grillen.  Den Gaskocher darfst du in der Regel überall auf dem Campingplatz nutzen. In öffentlichen Bereichen zählt dieser hingegen wieder als offene Flamme und ist somit auch offiziell verboten.

7. Montage
Das Dachzelt wird ebenso wie z.B. Fahrräder oder Dachboxen auf allen gängigen Dachträgern bzw. Querträgern montiert.

8. Dachlast
Für jedes Fahrzeug gilt eine maximale individuelle Dachlast.  Diese findest  Du in der Betriebsanleitung Deines Fahrzeugs, auf der Homepage des Fahrzeugherstellers oder in allgemeinen Datenbanken wie dieser hier: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/
Nehmen wir einmal an, dass Dein Fahrzeug eine zulässige Dachlast von 150 kg hat und Du möchtest ein Dachzelt Sierra 190 mit 80kg Eigengewicht montieren, um dann mit der 5-köpfigen Familie zu reisen. Dann ist das selbstverständlich möglich. Die Unterscheidung liegt in der sogenannten „dynamischen Traglast“ und der „statischen Traglast“. Die 80kg beziehen sich hier nämlich auf die dynamische Dachlast. Während der Fahrt oder beispielsweise einer Vollbremsung wirken verstärkt Kräfte auf die Karosserie. Im Stand hält die Karosserie also ein Vielfaches aus. Rechtlich gesehen sichert sich der Hersteller mit dieser Beschränkung die Fahrsicherheit bezogen auf die Stabilität der Karosserie, sowie den Fahreigenschaften und entgeht gleichzeitig bei einer „Überladung“ oder unsachgemäßer Montage einer Haftung.
Im Gegensatz zur Überschreitung der Gesamtlast gibt es aktuell keine Regelung für eine Überschreitung der Dachlast laut Bußgeldkatalog und StVO. Dennoch bist Du im Falle eines Unfalls als Fahrzeugführer verantwortlich für die Ladung und die Einhaltung der durch den Hersteller vorgegebenen Grenzen.
9. Das Dachzelt als Ladung.
Laut StVO zählen Dachzelte als Ladung und diese wird in § 22 geregelt. Diese Regelungen sind natürlich prinzipiell gut zu wissen. Falls Du mit deinem Dachzelt doch die Vorgaben überschreiten solltest, wäre es sinnvoll die Montage oder Zeltgröße nochmal zu überdenken.
(1)    Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Nachdem wir nun wissen, dass Dein Fahrzeug das Dachzelt auch tragen kann, muss sichergestellt werden, dass es entsprechend gesichert wird. Dieses wird auf den entsprechenden Dachträgern bzw. der Reling montiert. Auch hier gibt es eine Traglast die zu beachten ist. Es verhält sich ähnlich wie bei der Traglast des Fahrzeugs. Falls Du noch auf der Suche nach einem Dachträger bist, erhältst Du hier schonmal einen guten Einblick: https://www.autobild.de/vergleich/dachtraeger-test/
[CK3] [A4] In den meisten Fällen wird das Dachzelt mit Konterplatten und Schrauben auf entsprechenden Schienen befestigt. Im Idealfall nutzt du hier selbstsichernde Muttern und checkst regelmäßig, dass die Schrauben fest sitzen.
10. Die zulässige Höhe und Breite
(2)    Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.
Diese Maße zu überschreiten wird eher schwer. Es gibt allerdings noch ein paar Punkte zum Überhang die beachtet werden müssen.
Überhang nach Vorne
(3)    Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug betragen.
Überhang nach Hinten
(4)    Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt.
Ab einem Überhang von 1m muss das Ende zusätzlich z.B. mit einer 30 x 30 cm große Fahne, ein gleichgroß ausfallendes hellrotes Schild oder ein roter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm kenntlich gemacht werden.
Überhang zur Seite
(5)    Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§22 Ladung Abs.5 (StVO)), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht.
11. Fahren mit dem Dachzelt
Die Geschwindigkeit ist in § 3 (StVO) geregelt
(1)    Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Ein Dachzelt stellt eine Ladung im Sinne der §22 (StVO) dar. Die Sicherstellung der Ladung im Sinne der Ladungssicherung und der sorgsamen Beförderung derer obliegt dem Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Wir empfehlen für unsere Dachzelte von ABANICO die Richtgeschwindigkeit auf Schnellstraßen und Autobahnen von 130 km/h nicht zu überschreiten. Wir und der Dachzelt-Produzent können aber keine pauschalisierten Grenzwerte angeben, da es sehr stark durch Fahrzeugcharakteristik und Umgebungsbedingungen variiert. Das Fahren mit geöffnetem Zelt ist logischerweise ausgenommen, da durch z.B. Wind Kräfte einwirken können, die nicht kontrollierbar sind.
12. Fahren auf Mautstraßen
Meistens wird die Gebühr für einen PKW erhoben. In einigen Ländern wird die Mautgebühr allerdings nach der Höhe des Fahrzeugs berechnet. Recherchiert am Besten schon vorher z.B. auf der Seite des ADAC nach den tatsächlichen Gebühren und Regeln.

 
 
 
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